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Was ein Haus in Zukunft wirklich wert ist,
hängt von der Farbe ab.

Der Energieausweis.
Alles im grünen Bereich?

Was ist der Energieausweis?

Mit dem Energieausweis, der ab dem 1.7.2008 für viele Hausbesitzer Pflicht wird, können Sie auf einfache Weise den energetischen Zustand Ihres Hauses einschätzen.

Außerdem informiert er über sinnvolle Verbesserungsmöglichkeiten, um Ihre Heizkosten zu senken, den Wohnkomfort zu steigern, den Wert Ihres Hauses zu erhalten und die Umwelt zu schützen.

Grafiken und Schaubilder erleichtern den Umgang mit den technischen Werten Ihres Energieausweises. Von zentraler Bedeutung ist z.B. die untenstehende Farbskala, auf der Sie ablesen können, wie viel Energie Ihr Haus im Vergleich zu anderen benötigt. Mit jeder Modernisierungsmaßnahme verbessert sich der Energiewert Ihres Hauses, d.h. auch die Farbe kommt immer mehr in den „grünen Bereich“.

Diagramm Energiewerte

* Vorher ausgestellte Ausweise behalten ihre Gültigkeit. Für Gebäude bis einschließlich 4 Wohneinheiten ist der Bedarfsenergieausweis Pflicht, sofern das Gebäude vor 1978 errichtet wurde und damit nicht der 1. Wärmeschutzverordnung entspricht.

Wer benötigt einen Energieausweis?

Für Neubauten und bei wesentlichen Umbauten ist ein Energiebedarfsausweis heute schon Pflicht. Bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, ist Interessenten ab dem 1. Juli 2008 ein Energieausweis zugänglich zu machen. Ein halbes Jahr später – ab dem 1. Januar 2009 – gilt dies auch für alle übrigen Wohngebäude. Ab dem 1. Juli 2009 müssen auch für Nichtwohngebäude im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise ausgestellt werden. Bis zum 1.Oktober 2008 ist es zulässig, für alle Gebäude frei zwischen bedarfs- und verbrauchsbasierten Energieausweisen zu wählen.

Welche Aussagen enthält der Energieausweis?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

1. Energie-Verbrauchsausweis

Bei diesem Ausweis erfolgt die Einordnung des Gebäudes mit Hilfe eines Energieverbrauchskennwertes, der aus dem Energieverbrauch der letzten drei aufeinander folgenden Jahre für die Heizung und gegebenenfalls (falls das Warmwasser über die Heizungsanlage erzeugt wird) auch für die Warmwasserbereitung ermittelt wird. Hierbei werden auch Klima und Witterung in den jeweiligen Jahren berücksichtigt (Klimabereinigung).

2. Energie-Bedarfsausweis

Für diesen Ausweis werden alle wichtigen Informationen zum energetischen Zustand eines Hauses in Rahmen einer Vor-Ort-Begehung zusammengefasst. Dazu gehören die Dämmung, der Zustand von Fenster und Türen, des Daches, der Kellerdecke und der Heizung. Auf der Basis des so ermittelten Ist-Zustandes werden Ihnen zwei mögliche Varianten von Energie-Einsparmaßnahmen genannt, bei denen auch das prozentuale Energie-Einsparpotential ausgewiesen ist. Es werden keine Verbräuche benötigt und berücksichtigt.

Beide Formen des Ausweises behalten 10 Jahre ihre Gültigkeit.

Was bringt mir der Energieausweis?

Mit dem Energie-Bedarfsausweis  erhalten Sie ein Dokument, das Ihnen eine objektive Aussage über den energetischen Zustand Ihres Hauses gibt. Im Gegensatz zum Energie-Verbrauchsausweis , der stark vom individuellen Nutzverhalten beeinflusst und daher nur begrenzt aussagekräftig ist, macht er Aussagen über Schwachstellen sowie deren mögliche Beseitigung und erfüllt die Funktion eines Sanierungsplans.

Von besonderer Bedeutung wird der Energieausweis, wenn er als Argument für die Vorzüge bei Vermietung bzw. beim Verkauf Ihrer Immobilie zum Zuge kommt. Denn die hier vorliegenden Aussagen ermöglichen es dem potentiellen Käufer bzw. Mieter, seine zukünftig aufzubringenden Energiekosten im Vorhinein abschätzen zu können.

Zusätzlich lassen sich auf dieser Grundlage etwaige Investitionskosten bei der Modernisierung von Kaufobjekten abschätzen und können so mit berücksichtigt werden. Der Energieausweis dient hier also sowohl als Entscheidungshilfe als auch für Werbezwecke.